Energie Allgemein

Die Erzeuger der elektrischen Energie bevorzugen den konstanten Energieverbrauch.

Die vorhandenen Kraftwerke können dann optimal dimensioniert werden und mit bestmöglichem Wirkungsgrad arbeiten. Spitzenlastkraftwerke (wie Gas-, Pumpspeicher- und Druckluftkraftwerke) sind weitestgehend überflüssig und brauchen nicht in Vorhaltung zu stehen.

Auch die Übertragung eines gleichmäßigen Energiebedarfs läßt eine einfachere Infrastruktur zu. Transformatoren in Umspannwerken werden für geringere Leistungen ausgelegt; Hoch-, Mittel- und Niederspannungsleitungen erhalten wegen des geringeren Stromes einen geringeren Querschnitt, selbst die Kundenanlagen sind einfacher aufgebaut.

Die durch diesen geringeren Aufwand nicht mehr anfallenden Kosten erscheinen natürlich auch nicht auf den Stromrechnungen - ein erheblicher Vorteil für alle.
Die Realisierung dieses Modells hätte allerdings - sofern technisch überhaupt machbar - ganz erhebliche Nachteile. Wesentlich ist vor allem der Komfortverlust.


Da nun dieser Komfortanspruch der Energienutzer Kosten verursacht, werden diese auf die Verursacher umgelegt.

Für die Kostenverteilung wurden unterschiedliche Modelle entwickelt.

Eine sehr verbreitete Form ist die Unterscheidung nach Tages- und Nachtverbrauch, wodurch ein Anreiz zur Verlagerung des Energiebezuges in die für die Erzeuger unproblematische Zeit gegeben wird. Dieses Verfahren hat gemeinhin noch den Nimbus einer ‘Vorteilsgewährung’ durch das EVU.
Den weiteren Maßnahmen lasten dagegen eher negative Eindrücke an.
Die Bemühungen der Energieversorger, eine verursachergerechte Abrechnung zu erzeugen, sind sehr vielfältig, scheitern allerdings häufig an der fehlenden technischen Realisierbarkeit.

Grundsätzlich lassen sich die Stromkunden in 3 Gruppen einordnen:

• Private Nutzer und kleinste Gewerbebetriebe mit geringem Leistungsbedarf
• Private Nutzer und Gewerbebetriebe mit einem erhöhten Energieverbrauch, allerdings einer geringen Maximalleistung mit weniger als 30 kW
• Gewerbebetriebe und Großkunden mit einem Leis-tungsbedarf von mehr als 30 kW.

Insbesondere die beiden ersten Gruppen sind für eine leistungsgerechte Abrechnung interessant.

Die Diagramme des Stadtwerke-Lastganges belegen, daß vor allem dieser Kundenkreis zu den Hauptverursachern von Verbrauchsspitzen gehört. Gerade deshalb versuchten die großen Energieversorger in den letzten Jahren, einen Tarif zu entwickeln, welcher hier für Gerechtigkeit sorgt. Das Stichwort dazu lautet ‘LZ96’ oder ‘96-Stunden-Tarif’.

Dieser Tarif - 1991 von den großen Energieversor-gungsunternehmen aus der Taufe gehoben - betrachtet den Energieverbrauch in Zeitrastern von 96 Stunden = 4 Tage. Das Zeitraster ist dabei mit einem Versatz von 1 Stunde gleitend angelegt, d.h. nach jeweils 1 Stunde beginnt eine neue 96-Std-Periode, so daß zu jedem Zeitpunkt 96 Meßperioden bearbeitet werden.

Als Ergebnis zeigt der LZ96-Zähler den maximalen Verbrauch in einem 4-Tages-Zeitraum. Dabei werden die in diesem Zeitraum gemessenen kWh - die Dimension lautet ‘Leistungwerte’ - in Rechnung gestellt. Unterschieden werden typischerweise Privatkunden, gewerbliche und landwirtschaftliche Betriebe.

Durch diesen Vertrag sind die Verursacher von Verbrauchsspitzen stärker an den Kosten beteiligt als Stromnutzer mit einem gleichmäßigen Verbrauchsverhalten. Der Nachteil dieses Tarifs liegt allerdings in der fehlenden Möglichkeit, rechtzeitig auf Spitzen zu reagieren und damit den gesamten Spitzenbedarf zu reduzieren. Technische Einrichtungen sind zwar theoretisch möglich, scheitern allerdings an zu hohen Kosten bzgl. Produktion und Installation. Wegen der geringen Sparmöglichkeiten sind deshalb keine nen-nenswerten Amortisationszeiträume zu erreichen. Viele Energieversorger setzen diesen Tarif aus diesen Gründen nicht oder kaum mehr ein.


Stromkunden mit einem Spitzenbedarf >30 kW werden nach der 15min. Leistungsmessung abgerechnet. Hiernach wird durch einen entsprechend ausgestattetem Stromzähler neben der gesamten Arbeitsmenge auch die Arbeit pro ¼-stündiger Meßperiode ermittelt. Diese ergibt, bezogen auf die Meßperiodenzeit, die Dimension ‘kW’, was zum Terminus ‘Leistung’ führt.

Das Meßverfahren sorgt dafür, daß die Spitzenleistung nicht von kurzzeitigen Werten, z.B. durch An-laufströme verursacht, sondern vom Leistungsmittelwert der Meßperiode bestimmt wird.

Für die Betrachtung des ‘Maximums’ ist es damit unwichtig, wie der Verlauf innerhalb der Meßperiode gestaltet ist; wesentlich ist vielmehr der Mittelwert, welcher gleichbedeutend ist mit der Arbeit pro Meßperiode. Diese Betrachtung ist damit bedeutend bei den Überlegungen zu Verfahrensweisen der Maximumüberwachung.


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